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   VGH Bayern, 27.04.1981 - 7 B 80 A.1876   

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VGH Bayern, 27.04.1981 - 7 B 80 A.1876 (https://dejure.org/1981,4092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.1981 - 7 B 80 A.1876 (https://dejure.org/1981,4092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 1981 - 7 B 80 A.1876 (https://dejure.org/1981,4092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2627
  • DVBl 1981, 1158
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842

    Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen

    Der Folgenbeseitigungsanspruch hat nämlich die Möglichkeit der Wiederherstellung zur Voraussetzung und ist insbesondere ausgeschlossen, wenn eine Folgenbeseitigung gegen das Recht, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Folgenbeseitigungsanspruch gilt, verstoßen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - BVerwG 4 C 26.88 -, UPR 1989, S. 31 [32]; BayVGH, Urteil vom 27.04.1981 - Nr. 7 B 80 A 1876 -, DVBl. 1981, S. 1158 [1159]; OVG Münster, Urteil vom 21.04.1983 - 11 A 424/82 -, NJW 1984, S. 1982 [1983 f.], und Beschluss vom 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, S. 217 [218 f.]).
  • OVG Saarland, 12.02.2007 - 3 W 19/06

    Anordnungsantrag auf Durchführung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

    Für die Beurteilung kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob ausgehend davon, dass das Ziel des Folgenbeseitigungsanspruchs darin besteht, den durch rechtswidriges Verwaltungshandeln herbeigeführten Zustand mit der rechtsnormativen Lage zur Deckung zu bringen vgl. BVerwG, Urteil vom 23.5.1989 - 7 C 2/87 - E 82, 76, zitiert nach Juris, siehe dort Rdnr. 80, ein Prüfling, dem zu Unrecht die Zulassung zu einer Prüfung versagt worden ist, keinen Anspruch darauf hat, nach "altem Recht" geprüft zu werden, wenn während des von ihm geführten Rechtsbehelfsverfahren geändertes Prüfungsrecht wirksam geworden ist so VGH München, Urteil vom 27.4.1981 - Nr. 7 B 80 A 1876 - NJW 1982, 2627; anderer Ansicht: OVG Münster, Beschluss vom 20.11.1979 - XV B 1277/79 - zitiert nach Juris; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, Rdnr. 88.

    Immerhin wird in Teilen von Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in Fällen, in denen sich während eines Rechtsmittelverfahrens betreffend die Anfechtung einer Prüfungsentscheidung das Prüfungsrecht geändert hat, der obsiegende Prüfling die Wiederholungsprüfung nach dem bisherigen Recht ablegen darf vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20.11.1979 - XV B 1277/79 - zitiert nach Juris; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, Rdnr. 88; anderer Ansicht VGH München, Urteil vom 27.4.1981 - Nr. 7 B 80 A 1876 - NJW 1982, 2627.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07

    Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung

    Eine Ablegung der Prüfung nach dem vormals geltenden Rechtszustand ist somit unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass Prüfungsleistungen nach den zur Zeit ihrer Erbringung geltenden Prüfungsvorschriften zu beurteilen sind (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.04.1981 - 7 B 80 A 1876 -, NJW 1982, 2627) rechtlich nicht mehr möglich.
  • VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236

    Eine Eintragung in die Bayerische Architektenliste kann nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1

    In den Fällen, in denen ein begünstigender Verwaltungsakt mit Hilfe einer Verpflichtungsklage erreicht werden soll, rechtfertigt grundsätzlich nicht einmal die Tatsache, dass der begehrte Verwaltungsakt zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht hätte erteilt werden müssen, eine Zugrundelegung alten Rechts, um den Kläger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Behördenentscheidung noch unter Geltung des alten Rechts getroffen worden wäre (BVerwG vom 26.4.1968, BVerwGE 29, 306; vom 20.8.1992, NVwZ-RR 1993, 65; BayVGH vom 27.4.1981, NJW 1982, 2627; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 113 Rnr. 227).
  • VGH Bayern, 06.06.1986 - 7 CE 86.00729
    Die Rechtsverletzung einer insgesamt als fehlerhaft zu beurteilenden Prüfung kann in rechtsstaatlich einwandfreier Weise nicht durch das nach der Prüfungsordnung unzulässige Absenken der Bestehensgrenze, sondern nach allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsätzen nur durch die erneute Ablegung der Prüfung beseitigt werden (vgl. BayVGH NJW 1982, 2627; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, RdNr. 488).
  • VG Lüneburg, 29.07.1994 - 7 A 104/92

    Erteilung einer Fachkundebescheinigung; Anspruch auf fehlerfreie Neubescheidung;

    Dies gilt selbst im Berufszulassungs- und -prüfungsrecht (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 07.11.1985, a.a.O.; BayVGH, Urteil v. 27.04.1981, DVBl. 1981, 1158, 1159).
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